Bonrollen24.at Michael Matejka
Anitzberg 206, 4232 Hagenberg/Mkr.
UID-Nummer: ATU80403403
Stand Jänner 2024
- Allgemeines
- Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen an.
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte iSd §1 UGB sowie für Verträge mit Verbrauchern iSd §1 KSchG und für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Diese gelten auch dann, wenn bei späteren Geschäften nicht mehr gesondert auf sie Bezug genommen wird.
- Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie in unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
- Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Einkaufsbedingungen und AGB eines Vertragspartners verpflichten uns nicht. Diese gelten auch dann nicht, wenn auf diese bei Auftragseingang verwiesen wurden. Um AGB eines Geschäftspartners oder Teile aus diesen gelten zu machen bedarf es unserer schriftlichen Anerkennung.
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt eine inhaltlich am naheliegendste, rechtlich zulässige Regelung ein. Andere Bestimmungen dieser AGB bleiben in jedem Fall unberührt.
- Für Gültigkeit von Verträgen bedarf es der Schriftform.
- Preise und Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich
- Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
- Unsere Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise in Euro und gelten „ab Werk“. Unsere Preise gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise in Euro und gelten „ab Werk“. Kosten für Lieferung, Verpackung und Versicherung hat der Kunde zu tragen und wird extra in Rechnung gestellt.
- Ändern sich nach Abschluss eines Vertrages bis zu dessen Erfüllung unsere Anschaffungskosten sowie Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Abgaben jeder Art, die den Ausgangspreis beeinflussen, so sind wir berechtigt, den vom Kunden zu zahlenden Preis entsprechend zu berichtigen. Eine Preiserhöhung bleibt auf den von uns am Markt durchgesetzten Preis beschränkt.
- Unsere Preise gelten für die von uns angegebenen Maßeinheiten.
- Durch den Kunden schriftlich bestellte Ware gilt als Vertragsangebot. Dies berechtigt uns, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Zahlungsbedingungen
- Unsere Forderungen sind sofort ab Rechnungsdatum netto, d.h. ohne Abzug, zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es zusätzlich einer Mahnung bedarf.
- Eingehende Zahlungen tilgen immer die älteste Schuld der Geschäftsbindung.
- Zahlungen an uns sind Spesenfrei zu leisten. Sämtliche Kosten des Geldeinzugs trägt der Kunde.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden, bei Zweifel an der Zahlungsfähig oder Kreditwürdigkeit sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse zu auszuführen und alle offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Lieferungen aus laufenden Verträgen sind wir solange nicht verpflichtet, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Zur Zurückhaltung von Zahlungsverpflichtungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig gestellt worden sind.
- Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden 3% p.a. Verzugszinsen sowie EUR 15,00 Mahnspesen verrechnet. Sämtliche Kosten bei anwaltlichen oder gerichtlichen Forderungseintreibungen oder sonstige anstehende Zusatzkosten hat der säumige Vertragspartner zu tragen.
- Wechsel und Schecks werden von uns nicht akzeptiert.
- Lieferung und Verzug
- Lieferzeiten ergeben sich aus unseren Auftragsbestätigungen.
- Wir sind berechtigt, ohne Zustimmung und jederzeit Subunternehmen zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung zu beauftragen.
- Ist eine verbindliche Lieferzeit vereinbart, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferzeit unser Werk verlassen hat oder dem Kunden bis zu diesem Zeitpunkt die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Unsere Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit setzt stets voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere seine Mitwirkungspflichten, ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns vor.
- Die Lieferzeit verlängert sich bei Fällen höherer Gewalt und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, besonderer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (zB. insbesondere Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer und Maschinenbruch) um die Dauer des jeweiligen besonderen Umstandes. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
- Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
- Bei einer Belieferung „frei Haus“ geht die Gefahr „ab Bordsteinkante“ auf den Vertragspartner über.
- Bei einer vereinbarten Zulieferung von Waren gilt die Befahrbarkeit der Anfuhr Straßen mit schweren Lastfahrzeugen als vorausgesetzt.
- Haben wir für die Zulieferung der Ware zu sorgen, bleibt die Wahl des Versandweges, der Transportart und des Frachtführers stets uns vorbehalten.
- Schäden müssen sofort bei Erhalt der Ware beim Frachtführer bekanntgegeben werden.
- Bei Annahmeverzug des Vertragspartners können wir entweder Vertragserfüllung verlangen oder nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall sind wir berechtigt, Ansprüche für Zusatzkosten und nachweisbar entstandenen Schaden sowie für einen entgangenen Gewinn geltend zu machen. Im Falle einer Vertragsauflösung sind wir zusätzlich berechtigt, eine Stornogebühr von 40% der Angebotssumme in Rechnung zu stellen.
- Bestellte Ware muss spätestens 60 Tage nach dem jeweils vereinbarten Bereitstellungstermin abgenommen werden. Wir sind berechtigt, die bestellte Ware nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige Ankündigung auszuliefern und zu verrechnen. Ist eine Lieferung seitens des Kunden nicht möglich, fallen 61. Tag Einlagerungskosten iHv. EUR 5,00 Pro Palette pro Woche an.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichteinhaltung der Lieferfrist durch uns, eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde wie auch wir vom Vertrag zurücktreten. Schadensansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
- Mehrlieferungen oder Minderlieferungen sind bis zu 20 % zulässig.
- Gefahrenübergang
- Grundsätzlich gilt Lieferung „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit der Übergabe, spätestens jedoch mit der Versendung der Ware an der Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch unser eigenes Personal durchgeführt wird.
- Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät. Dies gilt entsprechend, wenn sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert.
- Wir sind berechtigt, Beförderungszeitpunkt sowie Transportweg und Transportart nach günstigem Ermessen festzulegen.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden – bestehenden und künftigen – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf einen anerkannten Saldo.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Bearbeitung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, wenn er Forderungen die ihm aus einer solchen Weiterveräußerung seinem Vertragspartner oder Dritten gegenüber entstehen in voller Höhe an uns abtritt. Erfolgt eine Bezahlung einer Weiterveräußerung in Bar, ist dieser Betrag gesondert aufzubewahren und unmittelbar i.d. Höhe von unseren ausstehenden Verbindlichkeiten an uns abzuführen.
- Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wird, sich die Vermögensverhältnisse der Kunden so wesentlich verschlechtern, dass Zahlungseinstellung zu befürchten ist, oder der Kunde sich sonst vertragswidrig verhält, sind wir darüber hinaus berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt der Rücktritt vom Vertrag.
- Treten wir wegen vertragswidrigen Verhaltens seitens des Kunden vom Kaufvertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der Rücknahme und der Verwertung zu übernehmen. Diese betragen ohne Nachweis 20% des Verwertungserlöses zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Weisen wir oder der Kunde höhere oder niedrigere Kosten nach, sind diese anzupassen.
- Rechte und Pflichten bei Mängeln
- Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Etwaige Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, offensichtlich (Fotodokumentation) anzuzeigen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Mängel zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, so verliert er seine Mängelrechte.
- Mängelrechte bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, versäumte Wartungsarbeiten, fehlerhafter Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund höherer Gewalt.
- Liegt ein Mangel der Ware vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Nur wenn wir die Behebung des Mangels schriftlich angelehnt haben, ist es dem Vertragspartner gestattet, die Behebung durch Dritte vornehmen zu lassen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Sonstige Bestimmungen
- Proben und Muster gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringe Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
- Empfehlungen, Vorschläge sowie Gebrauchsanweisungen unseres Beratungspersonals werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund Erfahrungen in der Praxis getätigt. Diese sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen. Keinesfalls kann eine Haftung für Schäden und Nachteile, auch nicht gegenüber Dritter übernommen und hergeleitet werden.
- Lagerung: Die Lagerung der Ware hat bei 18 bis 25°C und einer relativen Feuchte von 40 bis 60% unter Vermeidung von direktem Sonnenlicht zu erfolgen. Die Lagerdauer darf sechs Monaten nicht überschreiten.
- Toleranzen:
Papier zu Flächengewicht:
bis 32g/m² +/- 4g/m²
33g/m² bis 39g/m² +/- 5g/m²
40g/m² bis 99g/m² +/- 7g/m²
100g/m² bis 199g/m² +/- 8%
ab 200g/m² +/- 6%Rollenkombinationen:
Breite und Abschnittslänge: +/- 1,5mm
Lauflänge: +/- 4%
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der österreichischen Republik.
- Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungen beider Vertragspartner unser Geschäftssitz in Hagenberg im Mühlkreis.
- Anwendungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist Linz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
